AGB
Allgemeine Bestimmungen zum Mietvertrag (AGB)
Die Vermietung des Fahrzeugs erfolgt zu den auf dem Mietvertrag festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.
Übergabe des Miet-Fahrzeugs
Der Mieter anerkennt, dass sich das Fahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Mietmotorrad bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeuges.
Mietzins
Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro Km sind nachträglich zu begleichen und können mit der Kaution verrechnet werden.
Versicherung und Verkehrssteuer
Für das Mietfahrzeug besteht eine Teilkasko- und eine Haftpflichtversicherung. Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossene Versicherungspolice. Die Unfallversicherung für den Fahrer ist nicht inbegriffen. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich.
Pflege des Fahrzeuges
Das Fahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen, bzw. damit zu fahren.
Benützung und Berechtigung zum Lenken den Mietfahrzeuges
Personen, die einen gültigen Führerausweis im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Gelände und Renneinsätze, sowie Transporte von Personen oder Waren sind verboten. Es dürfen keinerlei Teile montiert oder demontiert oder ausgetauscht werden. Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden.
Reparaturen und Wartungsarbeiten
Im In- und Ausland dürfen Reparatur- und Wartungsarbeiten nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selber. Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- oder etwelche andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.
Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle
Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Es gelten die Selbstbehalte gemäss der aktuellen Mietliste, pro Schadenfall. Der Haftpflichtselbstbehalt beträgt Fr. 1′000.-. Es ist in allen Schadenfällen ein Schadenformular auszufüllen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Aufwand eine Gebühr bis max. Fr. 400.— dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheimlichte Schäden, am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zur nächsten Vermietung noch nachträglich haftbar machen. Er hat derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug dem Vermieter zum vereinbartem Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör, gereinigt und mit dem gleichen Benzintankinhalt am Standort des Vermieters zurückzugeben. Muss der Vermieter das Fahrzeug nachtanken so wird nebst den Benzinkosten ein Bearbeitungsaufwand Fr. 25.- erhoben. Fahrzeugreinigungen werden nach Aufwand verrechnet. Abbestellung oder Verlängerung des Mietverhältnisses haben mindestens 48 Stunden (bei Event-Reservationen mindestens 3 Wochen) vor Antritt bzw. Ende der vertraglichen Mietdauer beim Vermieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt die hinterlegte Kaution nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten.
Rücktritt des Kunden / Stornierung
Ab Erhalt der Bestätigung bis zwei Wochen vor dem gebuchten Datum werden 30% des Betrages in Rechnung gestellt. Zwei Wochen bis einen Tag vor Beginn 60%. Bei Rücktritt am Tag der Tour werden 85% in Rechnung gestellt.
Geführte Touren
Die Routenvorgabe erfolgt durch den Vermieter. Jede Gruppe wird durch einen Guide begleitet. Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten. Der Mieter darf nur die vorgeschriebene Strecke fahren, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Guides. Die Route darf nur in Begleitung des Guides gefahren werden, fahren der Route ohne Guide ist untersagt. Wenn der Mieter aus persönlichen oder fahrzeugtechnischen Gründen die Fahrt nicht fortsetzen kann, hat er dem Guide unverzüglich Meldung zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Fahrstrecke sein fahrerisches Können überfordert, er eine Pause benötigt oder Mängel am Fahrzeug auftreten.
Vertragverletzungen/Schlussbestimmungen
Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Ein Retensionsrecht des Mieters am Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen ist ausgeschlossen. Mietgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Im Weiteren gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung. Der Gerichtsstand ist Arbon.
Arbon, Juli 2009