AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der ATV Action AG für Fahrzeugemiete und begleitete Touren

Die Vermietung der Fahrzeuge und die Veranstaltung von Touren erfolgt zu den auf den Verträgen festgehaltenen, sowie auf Grund der nachfolgenden Bestimmungen, die vom Mieter resp. Touren-Teilnehmer durch seine Unterschrift ausdrücklich als verbindlicher Vertragsinhalt anerkannt werden. Mündliche Vereinbarungen sind nichtig und werden nicht anerkannt.

1. Übergabe des Miet-Fahrzeugs
Der Mieter anerkennt, dass sich das Fahrzeug in gutem äusseren und in betriebssicherem Zustand befindet und frei von offensichtlichen Schäden ist. Er verpflichtet sich, das Miet-Fahrzeug (Quad / Töffli und E-Trottis) bei der Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen und diese in den Vertrag zu übernehmen, damit bei der Rückgabe keine Missverständnisse entstehen. Der Vermieter bleibt Eigentümer des Mietfahrzeuges.

2. Mietzins
Der Mietzins ist zusammen mit der vom Vermieter festgelegten Kaution im Voraus zahlbar. Allfällige Mehrkosten pro km sind nachträglich zu begleichen und können mit einer allfälligen Kaution verrechnet werden.

3. Versicherung und Verkehrssteuer
Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung. Es gelten die Bestimmungen der durch den Vermieter abgeschlossene Versicherungspolice. Die Unfallversicherung für den Fahrer ist nicht inbegriffen. Der Fahrzeuglenker ist für seine Unfallversicherung selber verantwortlich.

4. Pflege des Fahrzeuges
Das Fahrzeug ist nach den Angaben des Vermieters zu pflegen und zu warten; der Motorenölstand und die Funktionstüchtigkeit der Bremsen sowie die allgemeine Betriebssicherheit sind vor jeder Fahrt zu überprüfen. Das Fahrzeug ist sorgfältig und gewissenhaft zu bedienen, bzw. damit zu fahren.

5. Benützung und Berechtigung zum Lenken des Mietfahrzeuges
Mieter müssen einen gültigen Führerausweis im Original vorweisen können. Das gemietete Fahrzeug darf nur vom Mieter gefahren werden. Fahrzeugwechsel bzw. Übergabe an Drittpersonen sind untersagt. Sollte der Mieter das Fahrzeug trotzdem einer Drittperson überlassen, haftet er mit seiner Unterschrift trotzdem. Renneinsätze, sowie Transporte von Personen oder Waren sind verboten. Es dürfen keinerlei Teile montiert oder demontiert oder ausgetauscht werden.
Das Fahrzeug darf nur in der Schweiz gefahren werden, ausser bei geführten Touren.

6. Strassenverkehrsbestimmungen
Für alle Veranstaltungen müssen die staatlichen und kantonalen Gesetzesbestimmungen strikte eingehalten werden. Insbesondere das Strassenverkehrsgesetz sowie die Gesetze der Waldwirtschaft und der Waldwege und Strassen. Auf keinen Fall darf die Strasse oder die vorgegebene Strecke verlassen werden.

7. Reparaturen und Wartungsarbeiten
Im In- und Ausland dürfen Reparatur- und Wartungsarbeiten nur mit dem Einverständnis des Vermieters von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Pannen dürfen nur vom offiziellen Pannendienst, welcher in der Fahrzeugvermietung inbegriffen ist, oder von offiziellen Markenvertretern ausgeführt werden. Auf jeden Fall ist umgehend mit dem Veranstalter Kontakt aufzunehmen (s. Kontaktadresse am Ende dieser AGB’s). Lässt der Mieter die genannten Arbeiten von anderen Personen ausführen, trägt er die Kosten selbst. Der Mieter kann keine Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp-, Ersatzfahrzeug- oder etwelche andere Umtriebe oder Unkosten geltend machen.

8. Unfall, Diebstahl und andere Schadenfälle
Alle Schadenfälle sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Es gelten die Selbstbehalte gemäss der aktuellen Mietliste, pro Schadenfall. Der Haftpflichtselbstbehalt beträgt Fr. 1’000.-. Der Vermieter behält sich das Recht vor, je nach Aufwand eine Gebühr bis max. Fr. 400.— dem Mieter in Rechnung zu stellen. Für vom Vermieter unbemerkte oder vom Mieter verheim-lichte Schäden am Mietfahrzeug, die nach erfolgter Abrechnung festgestellt werden, kann der Vermieter den Mieter bis zu zehn Tagen nach dem Mietende haftbar machen. Er hat derartige Schäden unmittelbar nach deren Feststellung dem Mieter mittels Kostenvoranschlags anzuzeigen. Im Schadenfall erstellt der Vermieter ein Unfallprotokoll mit dem Mieter,
der Vermieter kann eine Anzahlung bis max. Fr. 500.- als Sicherheit verlangen. Diese ist bar zu bezahlen. Die effektive Schadenhöhe kann erst nach Prüfung des Mietfahrzeugs durch den Mechaniker ermittelt werden und wird dem Mieter mitgeteilt.

9. Rückgabe des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug dem Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt in tadellosen Zustand, mit allen Dokumenten und Zubehör, gereinigt und mit dem gleichen Benzintankinhalt am Standort des Vermieters zurückzugeben. Fahrzeugreinigungen werden nach Aufwand verrechnet. Abbestellung oder Verlängerung des Mietverhältnisses haben mindestens 48 Stunden (bei Event-Reservationen mindestens 3 Wochen) vor Antritt bzw. Ende der vertraglichen Mietdauer beim Vermieter zu erfolgen. Wird das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, oder deckt die hinterlegte Kaution nicht die effektive Miete so erlischt der Mietvertrag sofort automatisch ohne vorherige schriftliche Kündigung. Der Mieter hat für alle daraus entstehenden Massnahmen aufzukommen und trägt sämtliche daraus entstehenden Kosten. Der Mieter muss sich bei verspäteter Ablieferung so früh wie möglich beim Vermieter melden (s. Kontaktadresse am Ende dieser AGB’s).

10. Geführte Touren
Die Routenvorgabe erfolgt durch den Vermieter. Jede Gruppe wird durch einen Guide begleitet. Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten. Der Mieter darf nur die vorgeschriebene Strecke fahren, Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Guides. Die vorgeschlagenen Routen dürfen nur in Begleitung des Guides gefahren werden. Das Befahren dieser Routen ohne Guide ist untersagt. Wenn der Mieter aus persönlichen oder fahrzeugtechnischen Gründen die Fahrt nicht fortsetzen kann, hat er dem Guide unverzüglich Meldung zu machen. Dies gilt insbesondere, wenn die Fahrstrecke sein fahrerisches Können überfordert, er eine Pause benötigt oder Mängel am Fahrzeug auftreten. Falls sich der Mieter auffällig verhält oder gefährliche Fahrmanöver provoziert, kann der Guide die Tour abbrechen, bzw. dem Mieter die Weiterfahrt verweigern. Die Kosten der Quad Tour werden dem Mieter nicht rückerstattet. Alkohol oder Drogen sind strikte verboten, es gilt das Strassenverkehrs-gesetz. Der Veranstalter bestimmt über die Durchführung der Tour. Bei Absage der Veran-staltung wegen ungünstigen Wetterverhältnissen, höherer Gewalt oder sonstigen unvorher-sehbaren Ereignissen, werden Verschiebungstermine vorgeschlagen. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

11. Zahlungsbedingungen, Abschluss des Veranstaltungsvertrags
Sie bestätigen Ihre Buchung gemäss Offert, in schriftlicher Form, womit der Auftrag zustande kommt und Sie die AGB der ATV Action AG akzeptieren. Bei definitiver Auftragserteilung beträgt die Vorauszahlung 80% des voraussichtlichen Gesamtbetrages und ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung, (bei kurzfristigen Buchungen unter 2 Wochen Vorlaufszeit per sofort) fällig. Nach Ihrem Anlass erhalten Sie eine detaillierte Schlussabrechnung mit dem Gesamtsaldo, abzüglich der bereits geleisteten Vorauszahlungen. ATV Action behält sich das ausdrückliche Recht vor, andere Zahlungsbedingungen zu stellen.

12. Rücktritt des Kunden / Stornierung
Annullationskosten bei Totalstornierung oder Teilnehmerzahländerung:
Total Annullation:
Grundgebühr pauschal CHF 100.00
Zuzüglich folgender Annullationskosten:
Ab Auftragserteilung 10% vom Gesamtumsatz
22-30 Tage vor dem Anlass 30% vom Gesamtumsatz
13-21 Tage vor dem Anlass 50% vom Gesamtumsatz
4-12 Tage vor dem Anlass 80% vom Gesamtumsatz
0-3 Tage vor dem Anlass 100% vom Gesamtumsatz

Die Annullationskosten berechnen sich in % des aktuellen Auftragsvolumens zum Zeitpunkt der Total Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter werden an den Kunden weiterverrechnet.
Teilnehmerzahlreduktion:
Falls die Reduktion 10% der gemeldeten Personenzahl übersteigt:
22-60 Tage vor dem Anlass 10% vom Gesamtumsatz
13-21 Tage vor dem Anlass 30% vom Gesamtumsatz
4-12 Tage vor dem Anlass 50% vom Gesamtumsatz
0-3 Tage vor dem Anlass 100% vom Gesamtumsatz

Entscheidend für die Berechnung der Kosten ist der durchschnittliche Personenpreis zum Zeitpunkt der Annullation. Zusätzliche Gebühren Dritter (z. B. bei allfälligen Essen, Aktivitäten Übernachtungen usw.) werden zusätzlich vollumfänglich an den Kunden weiterverrechnet.
Annullationen aufgrund von einer Epidemie / Pandemie
Im Falle einer Annullation wird unterschieden, ob der Anlass aufgrund von behördlichen Verordnungen nicht stattfinden kann, oder der Kunde eine Annullation aus persönlichen Gründen vornimmt. Dabei muss berücksichtigt werden, ob der ganze Anlass oder lediglich einzelne Leistungen nicht durchgeführt werden können.

Annullation aufgrund von behördlichen Bestimmungen (Anlass kann nicht oder nur teilweise durchgeführt werden) Leistungen, welche nicht in Anspruch genommen werden können, dürfen kostenlos storniert werden. Für jene Leistungen, welche durchgeführt werden können, gelten die AGB der Buchungspartner (z. B. bei Hotelübernachtungen). Diese Kosten werden dem Kunden zusätzlich weiterverrechnet.

Annullation durch den Kunden aus persönlichen Gründen (Durchführung des Anlasses ist möglich)
Es gelten die Annullationskosten gemäss Punkt 12

13. Rückerstattung
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Bei einer Ausweisung aus der Tour durch den Tourenführer wegen nicht Einhaltung der Anweisungen, oder durch einen Unfall wird keine Rückerstattung gewährt.

14. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter (ATV Action AG)
Der Veranstalter hat das Recht Veranstaltungen zu annullieren:
Wenn zu wenig Teilnehmer für eine Veranstaltung angemeldet sind.
Wenn sehr schlechte Wetterbedingungen angesagt sind.
Falls sportliche oder kulturelle Anlässe auf einer bestimmten Strecke angesagt sind.
Den Teilnehmern wird in einem solchen Fall immer ein Ausweichdatum angeboten.

15. Vertragsverletzungen/Schlussbestimmungen
Bei Vertragsverletzung hat der Mieter die daraus entstehenden Kosten zu tragen. Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Ein Retentionsrecht des Mieters am Fahrzeug aus irgendwelchen Gründen ist ausgeschlossen. Mietgesuche können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Im Weiteren gelten die Bedingungen der auf diesem Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung. Der Gerichtsstand ist Arbon.

16. Kontakt:
ATV Action AG, Pündtstrasse 9, 9320 Arbon, Schweiz
info@atv-action.ch / Tel. +41 71 868 77 62